ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Stadt Idar-Oberstein ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) vom 17. Dezember 2020 barrierefrei zugänglich zu machen. Wir orientieren uns an den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0. Das von uns verwendete CMS (Content Management System) ionas erfüllt aus technischer Sicht die Anforderungen der BITV 2.0 und der EU-Richtlinie 2016/2102.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.02.2024 erstellt.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Internetseiten unter www.idar-oberstein.de.
Unsere Internetseiten bieten folgende Möglichkeiten:
Textgröße
Die Schriftgrößen-Anpassung (AAA) rechts oben in der Kopfzeile ermöglicht die Vergrößerung und Verkleinerung von Texten. Bilder passen sich automatisch an.
Kontrast
Mit dem Kontrast Switcher ( ) rechts oben in der Kopfzeile können Sie die Darstellung der Internetseite von farbig auf schwarz-weiß umstellen.
Ohne Maus navigieren
Sie können unsere Seite nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tastatur bedienen. Mit welchen Tastaturbefehlen Sie die Seite nutzen können, erfahren sie beim Klicken auf das Symbol (), rechts oben in der Kopfzeile.
Brotkrumen-Navigation
Neben dem Menü können Sie sich auch auf jeder Seite über die sogenannten "Breadcrumbs" (deutsch: Brotkrumen) orientieren. Sie finden diese Navigation unter dem großen Bild. Dort können Sie zurück auf andere, übergeordnete Seiten springen.
Leichte Sprache
Die Webseiten selbst sind nicht in Leichte Sprache übersetzt.
Sollten Sie Hilfe benötigen, nutzen Sie das Formular.
Feedback zur Barrierefreiheit
Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen.
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit von idar-oberstein.de. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an
Stadtverwaltung Idar-Oberstein
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
oder nutzen Sie unser Feedback-Formular.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Anfrage keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz oder an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden. Die Durchsetzungsstelle des Landes oder die Schlichtungsstelle des Bundes wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.
- Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen
- Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53