Wahlen

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Bevorstehende Wahlen

  • Wahl des 21. Deutschen Bundestags am Sonntag, 23. Februar 2025

Melderechtliche Belehrung zur Bundestagswahl


Wer die Durchführung von Wahlen gerne als Wahlhelfer/in unterstützen möchte, kann sich hierfür  unter Anmeldung Wahlhelfer/in digital anmelden.


Bundestagswahl

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages statt. Die Wahlbenachrichtigungen hierfür sollen in Idar-Oberstein bis spätestens 30. Januar 2025 zugestellt werden.

  • Stimmabgabe im Wahllokal  

    Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Welches Wahllokal das ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Zur Stimmabgabe sollte die Wahlbenachrichtigung, auf jeden Fall aber der amtliche Personalausweis mitgebracht werden.
    Die roten Wahlbriefe der Briefwahl werden jedoch nicht mehr in den Wahllokalen entgegengenommen. Diese müssen zur Stadtverwaltung geschickt oder dort abgegeben werden.

  • Stimmabgabe per Briefwahl  

    Wegen des vorgezogenen Wahltermins sind die Fristen für die Durchführung der Briefwahl stark verkürzt. Weiterhin müssen bei der Stimmabgabe per Briefwahl die Postlaufzeiten einkalkuliert werden, damit die Unterlagen wieder rechtzeitig bei der Verwaltung vorliegen.

    Briefwahlunterlagen können bereits jetzt beantragt werden, auch ohne dass die Wahlbenachrichtigung vorliegt. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt jedoch voraussichtlich frühestens ab dem 6. Februar 2025, da dann erst die Stimmzettel in der Verwaltung vorliegen.

    Zur Beantragung der Briefwahl gibt es mehrere Möglichkeiten:

    • Am einfachsten kann die Briefwahl online beantragt werden, den Link zum Online-Antrag finden Sie auf der Startseite der städtischen Homepage unter www.idar-oberstein.de.
    • Der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code führt ebenfalls zum Online-Antrag. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist außerdem ein „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins“ (= Beantragung Briefwahl) aufgedruckt. Einfach ausfüllen, unterschreiben und in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt senden oder in den Briefkasten der Stadtverwaltung einwerfen.
    • Weiterhin ist bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein ab Montag, 10. Februar 2025, ein Briefwahlbüro in der Georg-Maus-Straße 2, Raum II.004, eingerichtet. Hier können Wahlberechtigte persönlich einen Antrag auf Briefwahl stellen und gegebenenfalls auch direkt ihre Stimme abgeben. Das Briefwahlbüro ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr geöffnet.
    • Die Briefwahlunterlagen können auch formlos beantragt werden, und zwar per Brief an die Stadtverwaltung, Wahlamt, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein, per Fax an die 06781/64-9501 oder per E-Mail an briefwahl@idar-oberstein.de. Dabei sind jeweils der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Die telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist jedoch nicht möglich.
  • Bekanntmachungen  


Vergangenen Wahlen


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