Oberbürgermeister Frank Frühauf:
Einkünfte und Abführungen
Veröffentlichung der im Kalenderjahr 2024 von Oberbürgermeister Frühauf erzielten Einkünfte und von ihm wahrgenommenen Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie Umfang der Tätigkeiten und Höhe der damit erzielten Vergütungen und geleisteten Abführungen.
Besoldung
Nach der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit wird Oberbürgermeister Frühauf nach B 5 besoldet (entspricht einem monatlichen Grundgehalt in Höhe von 10.663,37 Euro). Des Weiteren erhielt der Oberbürgermeister eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 263,32 Euro monatlich.
Vergütungen für Nebentätigkeiten
Nach dem von Oberbürgermeister Frühauf abzugebenden Bericht gem. § 8 Nebentätigkeitsverordnung hat der Oberbürgermeister im Kalenderjahr 2024 Einkünfte aus folgenden genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten erhalten:
Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst bzw. im gleichgestellten Dienst:
Nebentätigkeit Umfang /
Anzahl der
SitzungenVergütung /
Aufwands-
entschädigungSumme der
SitzungsgelderSaana Textilpflege GmbH
- Mitglied im Beirat0
-
-
Kommunaler Arbeitgeberverband
- Mitglied im Vorstand, Vorsitzender des KAV RP6
-
960,00 €
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
- Mitglied im Präsidium3
-
-
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
- Stellv. Vorsitzender des Gruppenausschusses Verwaltung0
-
-
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
- Mitglied der Mitgliederversammlung1
-
-
Gesamt 0,00 €
960,00 €
Davon unterliegen nicht der Abführung 9.600,00 €
Abgeführt wurden 0,00 €
Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder im gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 9.600 Euro überschritten wird. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160 € oder im Kalenderjahr insgesamt den Betrag von 1.900 Euro übersteigen.
Ausweislich der obigen Aufstellung (§ 8 IV NebVO) wurde der Höchstbetrag von 9.600 Euro hinsichtlich der erzielten Vergütungen in Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst nicht überschritten.Nebentätigkeiten im privaten Bereich mit Bezug zum Hauptamt:
Nebentätigkeit Umfang /
Anzahl der
SitzungenVergütung /
Aufwands-
entschädigungSumme der
SitzungsgelderWestenergie AG
- Mitglied im Regionalbeirat Rheinland2
1.200,00 €
2.000,00 €
Förderverein Steinkaulenberg/ Weiherschleife e.V.
- Stellv. Vorsitzender und Vorsitzender des Beirates1
-
-
Edelsteinminen GmbH
- Mitglied im Aufsichtsrat,
- stellv. Mitglied der Gesellschafterversammlung0
-
-
Gesamt 1.200,00 €
2.000,00 €
Tätigkeiten, die sich aus dem öffentlichen Ehrenamt ergeben:
Tätigkeit Umfang /
Anzahl der
SitzungenVergütung /
Aufwands-
entschädigungSumme der
SitzungsgelderAgentur für Arbeit Bad Kreuznach
- Stellv. Mitglied im Verwaltungsausschuss0
-
-
Rheinische Versorgungskassen Düsseldorf / Köln
- Stellv. Vorsitzender und Mitglied im Verwaltungsrat2
135,10 €
211,20 €
Deutscher Städte- und Gemeindebund
- Mitglied im Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit2
-
-
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
- Stellv. Mitglied im Ausschuss Forsten0
-
-
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
- Mitglied im Ausschuss für Bildung, Kinder, Jugend, Gesundheit und soziale Angelegenheiten0
-
-
Städtetag Rheinland-Pfalz
Medienanstalt Rheinland-Pfalz
- stellvertr. Vorsitzender der Versammlung
- Mitglied im Hauptausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss9
6.600,00 €
900,00 €
Städtetag Rheinland-Pfalz
- Mitglied im Verwaltungsrat des Sparkassenverbandes RLP6
5.405,00 €
1.218,00 €
Städtetag Rheinland-Pfalz
- Mitglied im Arbeitskreis Sportkonferenz0
-
-
Städtetag Rheinland-Pfalz
- Mitglied im Ausschuss Konferenz der kreisangehörigen Städte1
-
-
Städtetag Rheinland-Pfalz
- Mitglied im Ausschuss Vorstand5
-
-
Städtetag Rheinland-Pfalz
- Stellv. Mitglied im Landessozialbeirat0
-
-
Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe
- Mitglied des Regionalvorstandes und der Regionalvertretung4
-
150,00 €
Gesamt 12.140,10 €
2.479,20 €
Die in öffentlichen Ehrenämtern sowie in privaten Nebentätigkeiten erzielten Vergütungen und Sitzungsgelder unterliegen nicht der Ablieferungspflicht.
(Nachrichtlich:) Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Hauptamt
Tätigkeit Umfang /
Anzahl der
SitzungenVergütung /
Aufwands-
entschädigungSumme der
SitzungsgelderBauhilfe GmbH
- Vorsitzender des Aufsichtsrates1
-
25,00 €
Gesellschaft für Baudenkmalpflege
- Vorsitzender des Aufsichtsrates1
-
30,00 €
Lebenshilfe Obere Nahe gGmbH
- Mitglied im Aufsichtsrat0
-
-
Lebenshilfe Obere Nahe gGmbH
- Mitglied im Gesamtvorstand0
-
-
Klinikum Idar-Oberstein GmbH
- Mitglied im Aufsichtsrat7
1.500,00 €
1.400,00 €
OIE AG
- Mitglied im Aufsichtsrat2
1.500,00 €
200,00 €
Harald Fissler Stiftung
- Mitglied des Stiftungsrates1
-
-
Willy-Schmeyer-Stiftung
- Vorsitzender des Beirates1
-
-
Otto-Leyser-Stiftung
- Vorsitzender des Stiftungsrates1
240,00 €
-
Stiftung Dt. Edelsteinmuseum
- Mitglied des Aufsichtsrates0
-
-
Jakob Bengel-Stiftung
- Vorsitzender des Kuratoriums2
-
-
Edelsteinforschungsinstitut der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Mitglied im Kuratorium, Vorsitzender0
-
-
Fördergemeinschaft Landeplatz e.V.
- Vorsitzender des Fördervereins1
-
-
Stadtmarketing e.V.
- Vorsitzender des Vereins1
-
-
Messe GmbH
- Vorsitzender des Aufsichtsrates3
-
-
GVV Kommunalversicherung
- Mitglied im Regionalbeirat für die Region Koblenz / Rheinhessen0
-
-
Regionalentwicklung Hunsrück-Hochwald e.V.
- Mitglied im Vorstand0
-
-
Verein zur Förderung sozialer, kultureller und sportlicher Einrichtungen im
Landkreis Birkenfeld e.V.
- Mitglied im Vorstand0
-
-
Westenergie AG und OIE AG
- Mitglied im Kommunalbeirat für das Gebiet Rhein-Nahe-Hunsrück und OIE1
-
-
Kommunaler Zweckverband zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe
- Verbandsversammlung0
-
-
Kuratorium für Sporttalenteförderung im Landkreis Birkenfeld
- Mitglied im Kuratoriumsausschuss0
-
-
NAH Energie Idar-Oberstein GmbH
- Vorsitzender des Aufsichtsrates1
-
-
Gesamt 3.240,00 €
1.655,00 €
Für die Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt stehen, besteht ein Annahmeverbot. Diese Beträge wurden direkt an die Stadtkasse abgeführt.