Bürgermeister Friedrich Marx:
Einkünfte und Abführungen
Veröffentlichung der im Kalenderjahr 2023 von Bürgermeister Marx erzielten Einkünfte und von ihm wahrgenommenen Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie Umfang der Tätigkeiten und Höhe der damit erzielten Vergütungen und geleisteten Abführungen.
Besoldung:
Nach der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit wird Bürgermeister Marx nach B 3 besoldet (entspricht einem monatlichen Grundgehalt in Höhe von 8.803,61 Euro). Des Weiteren erhielt der Bürgermeister eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 157,99 Euro monatlich.
Vergütungen für Nebentätigkeiten
Nach dem von Bürgermeister Marx abzugebenden Bericht gem. § 8 Nebentätigkeitsverordnung hat der Bürgermeister im Kalenderjahr 2023 Einkünfte aus folgenden genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten erhalten:
Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst bzw. im gleichgestellten Dienst:
Nebentätigkeit Umfang /
Anzahl der
SitzungenVergütung /
Aufwands-
entschädigungSumme der
SitzungsgelderKreissiedlungsgesellschaft Birkenfeld GmbH
- Mitglied im Aufsichtsrat4
256,00 €
208,00 €
Gesamt 256,00 €
208,00 €
Davon unterliegen nicht der Abführung 9.600,00 €
Abgeführt wurden 0,00 €
Für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder im gleichgestellten Dienst besteht eine Ablieferungspflicht, sofern ein Höchstwert von 9.600 Euro überschritten wird. Sitzungsgelder sind anzurechnen, soweit sie im Einzelfall 160 € oder im Kalenderjahr insgesamt den Betrag von 1.900 Euro übersteigen.
Ausweislich der obigen Aufstellung (§ 8 IV NebVO) wurde der Höchstbetrag von 9.600 Euro hinsichtlich der erzielten Vergütungen in Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder ihm gleichgestellten Dienst nicht überschritten.Tätigkeiten, die sich aus dem öffentlichen Ehrenamt ergeben:
Tätigkeit Umfang /
Anzahl der
SitzungenVergütung /
Aufwands-
entschädigungSumme der
SitzungsgelderWasserzweckverband im Landkreis Birkenfeld
- Verbandsvorsteher7
132,60 €
-
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
- Stellv. Mitglied im Ausschuss für Organisation und Personal0
-
-
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
- Stellv. Mitglied im Ausschuss für Klima, Umwelt und Energie0
-
-
Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe
- Stellv. Mitglied des Regionalvorstandes1
-
50,00 €
Gesamt 132,60 €
50,00 €
Die in öffentlichen Ehrenämtern sowie in privaten Nebentätigkeiten erzielten Vergütungen und Sitzungsgelder unterliegen nicht der Ablieferungspflicht.