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Wiederkehrende Ausbaubeiträge

wiederkehrende ausbaubeiträge

Was ändert sich durch die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge?

In seiner Sitzung im 22.03.2023 hat der Idar-Obersteiner Stadtrat für die Stadtteile Göttschied, Tiefenstein und Regulshausen die Einführung der wiederkehrenden Beiträge (WKB) beschlossen (den Beschluss finden Sie im Rats- und Bürgerinformationssystem, die Satzung im Ortsrecht). Wenn also in diesen drei Stadtteilen Verkehrsanlagen - unter anderem Straßen, Gehwege oder Beleuchtungsanlagen - ausgebaut werden, werden die Grundstückseigentümer an den Kosten hierfür über wiederkehrende Beiträge und nicht mehr über einmalige Beiträge beteiligt. Für die anderen Stadtteile ist der Wechsel zu den WKB ebenfalls noch zu beschließen. Doch was ändert sich genau durch die Einführung der WKB? Der nachfolgende Text soll Antworten auf die wichtigsten Fragen geben. Er geht jedoch nicht in die rechtliche Tiefe, damit er verständlich bleibt.

  • Warum wird zu wiederkehrenden Beiträge gewechselt?  

    Bisher hatten die Kommunen in Rheinland-Pfalz die Wahl, ob sie zur Finanzierung von Ausbaumaßnahmen einmalige oder wiederkehrende Beiträge erheben. In Idar-Oberstein wurden bisher ausschließlich einmalige Beiträge erhoben. Im Mai 2020 hat der rheinland-pfälzische Landtag jedoch beschlossen, dass spätestens ab 1. Januar 2024 nur noch wiederkehrende Beiträge zulässig sind. Dabei hat der Landtag bewusst davon abgesehen, gänzlich auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten, andere Bundesländer haben dies getan. Insofern sind die Kommunen in Rheinland-Pfalz jedoch weiterhin angehalten, von den Grundstückseigentümern Beiträge zur Finanzierung der Straßenausbaumaßnahmen zu erheben.

  • Wer muss zahlen?  

    Bei den einmaligen Beiträgen sind nur die Grundstückseigentümer zahlungspflichtig, deren Grundstücke im Bereich der Ausbaumaßnahme liegen.
    Bei den WKB sind alle Grundstückseigentümer der Abrechnungseinheit, in deren Bereich die Ausbaumaßnahme durchgeführt liegt, zahlungspflichtig. Im ersten Schritt wurden die Stadtteile Göttschied, Tiefenstein und Regulshausen jeweils als eine Abrechnungseinheit festgelegt. Bei anderen Stadtteilen können eventuell mehrere Abrechnungseinheiten je Stadtteil festgelegt werden. Wenn also demnächst der Ausbau der Blumenstraße im Stadtteil Göttschied beginnt, werden alle Grundstückseigentümer in diesem Stadtteil (Abrechnungseinheit 1) zu wiederkehrenden Beiträgen herangezogen.

  • Wie wird die Höhe der Beiträge berechnet?  

    Bei beiden Beitragsarten wird von den Kosten der Maßnahme zunächst der Gemeindeanteil abgezogen, den die Stadt Idar-Oberstein trägt. Dieser bildet das Verhältnis der Durchgangsverkehre zu den Anliegerverkehren ab. Verkehre die durch klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen) verursacht werden, zählen dabei nicht als Durchgangsverkehr.
    Bei den einmaligen Beiträgen wird der Gemeindeanteil für jede auszubauende Straße individuell vom Stadtrat festgelegt. Nach dessen Abzug werden die verbleibenden Kosten auf die betroffenen Grundstückseigentümer umgelegt. Bei der Berechnung des individuellen Ausbaubeitrages werden vor allem die Grundstücksfläche und die Geschoßflächenzahl berücksichtigt.
    Bei den WKB wird der Gemeindeanteil nicht mehr individuell je Straße, sondern einheitlich für die gesamte Abrechnungseinheit festgelegt. Für die Höhe des Gemeindeanteils gibt es Vorgaben im Kommunalabgabengesetz (KAG). Der Stadtrat hat den Gemeindeanteil für Göttschied (Abrechnungseinheit 1) auf 35 Prozent, für Tiefenstein (Abrechnungseinheit 2) auf 30 Prozent und für Regulshausen (Abrechnungseinheit 3) auf 25 Prozent festgelegt. Nach dessen Abzug werden die verbleibende Kosten auf alle Grundstückeigentümer der Abrechnungseinheit umgelegt. Bei der Berechnung werden vor allem die Grundstücksfläche und die Anzahl der Vollgeschosse berücksichtigt.

  • Wann sind WKB zu zahlen?  

    Die wiederkehrenden Beiträge sind nicht jedes Jahr zu zahlen, wie manche meinen. Sondern sie sind nur dann zu zahlen, wenn in einer Abrechnungseinheit auch tatsächlich eine Ausbaumaßnahme durchgeführt wird. Ist das der Fall, kann die Stadt zum Beginn des Kalenderjahres, in dem die Maßnahme geplant ist, Vorausleistungen in Höhe der voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen erheben. Wird in einem Jahr keine Ausbaumaßnahme in einer Abrechnungseinheit durchgeführt, so sind auch dieses Jahr keine WKB zu zahlen. Dauert eine Maßnahme mehrere Jahre, so ist für jedes Jahr ein WKB zu zahlen. Da die Ausbaukosten, die innerhalb eines Jahres in einer Abrechnungseinheit anfallen, in der Regel unterschiedlich hoch sind, ändert sich dabei auch Höhe der WKB. Werden in der Abrechnungseinheit mehrere Straßen ausgebaut, sind für jede dieser Maßnahmen WKB zu zahlen.

  • Was ist mit Anliegern von klassifizierten Straßen  

    Grundstückseigentümer an klassifizierten Straßen werden bei der Berechnung nach einmaligen Beiträgen nur an den Kosten von Gehsteigen, Straßenbeleuchtung und ähnlichem beteiligt, nicht zu den Kosten der Fahrbahn.
    WKB werden von allen Grundstückeigentümern einer Abrechnungseinheit erhoben, auch von solchen, deren Grundstücke an klassifizierten Straßen liegen. Es bleibt aber dabei, dass die Kosten für den Fahrbahnausbau von klassifizierten Straßen nicht durch WKB, sondern von den jeweiligen Baulastträgern (Bund, Land oder Landkreis) finanziert werden. Beim anstehenden Ausbau der Tiefensteiner Straße wird der Ausbau der Fahrbahn vom Bund bezahlt, die Grundstückseigentümer der Abrechnungseinheit 2 müssen nur die Kosten für die Gehwege, Straßenbeleuchtung etc. über WKB finanzieren.

  • Was ist mit Grundstückseigentümern, die erst kürzlich einmalige Beiträge für den Ausbau ihrer Straße bezahlt haben?

    Für solche Fälle enthält die Satzung eine Verschonungsregelung. Je nachdem, welchen Umfang die über einmalige Beiträge abgerechnete Ausbaumaßnahme hatte, werden die Grundstückseigentümer für die Dauer von bis zu 20 Jahren nicht zu WKB herangezogen. Beispielsweise wurde in den Jahren 2011 bis 2014 die Alte Poststraße im Stadtteil Tiefenstein komplett ausgebaut. Daher werden die Grundstückseigentümer, die damals einmalige Ausbaubeiträge bezahlt haben, nunmehr beim Ausbau der Tiefensteiner Straße nicht zu WKB herangezogen. Die Verschönungsregelungen gelten auch für Erschließungsmaßnahmen.

  • Fazit

    Wie immer gibt es bei der Anwendung unterschiedlicher Berechnungsarten Vor- und Nachteile.
    Das Manko bei den einmaligen Beiträgen ist, dass die zu zahlenden Beträge durchaus sehr hoch sein können, in manchen Fällen sogar mehrere Zehntausend Euro. Das liegt daran, dass die Kosten der Ausbaumaßnahme auf eine meist begrenzte Anzahl an Grundstückseigentümern umgelegt werden. Dafür ist es aber eher selten, dass man für ein und dasselbe Grundstück mehrmals im Leben zu einmaligen Ausbaubeiträgen herangezogen wird.
    Bei den WKB ist der Anteil der Ausbaukosten, den die Beitragszahler je Maßnahme übernehmen müssen, in der Regel höher als bei den einmaligen Beiträgen. Das liegt an dem relativ niedrigen Gemeindeanteil, der für die gesamte Abrechnungseinheit gilt. Jedoch ist die Anzahl der Grundstückseigentümer, die zur Zahlung herangezogen werden, sehr viel größer. Denn es zahlen ja alle Grundstückseigentümer der Abrechnungseinheit. Dadurch ergibt sich für den einzelnen Beitragszahler ein weitaus geringerer Betrag. Dafür ist dieser dann aber durchaus öfter zu zahlen als der einmalige Ausbaubeitrag.
    Unabhängig davon, ob die Abrechnung über einmalige oder wiederkehrende Beiträge erfolgt: Können Grundstückseigentümer die fälligen Beträge nicht oder nicht in einer Summe bezahlen, können sie bei der Stadtkämmerei Zahlungserleichterungen beantragen.


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