Wer möchte für den BMI kandidieren

Am Sonntag, 10. November 2024, findet in Idar-Oberstein die Wahl zum Beirat für Migration und Integration statt. Die genaue Uhrzeit wird nach Beschluss des Wahlausschusses bekannt gegeben.

Wer darf wählen?

Aufgerufen zur Wahl sind alle ausländischen und staatenlosen Einwohnerinnen und Einwohner sowie Doppelstaatler und Personen mit Migrationshintergrund. Diese müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Idar-Oberstein gemeldet haben.

Wer kann gewählt werden?

Wählbar für den Beirat für Migration und Integration der Stadt Idar-Oberstein sind alle Einwohner ab dem 16. Lebensjahr, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Idar-Oberstein haben. Darüber hinaus dürfen sie nicht gerichtlich das passive Wahlrecht verloren haben. Es spielt keine Rolle, ob bei den Personen ein Migrationshintergrund vorliegt, jedoch müssen Interessierte ohne Migrationshintergrund von einem Wahlberechtigten vorgeschlagen werden. Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge einreichen und kann sich auch selbst vorschlagen. Es sind nur Wahlvorschläge mit der schriftlichen Zustimmung des Bewerbers gültig und auch der Vorschlagende muss den Wahlvorschlag unterzeichnen. Beide, Wahlvorschlag und Vorschlagender sind mit Vornamen, Name und Anschrift eindeutig zu bezeichnen, damit eine Verwechslung ausgeschlossen ist.

Die Wahlvorschläge müssen im Original bis Montag, 23. September 2024, 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Idar-Oberstein, Georg-Maus-Straße 1, Zimmer I 219 eingereicht werden. Wahlvorschläge, die nach diesem Termin eingehen, müssen abgelehnt werden.

Um was kümmert sich der Beirat?

Der Beirat für Migration und Integration für die Stadt Idar-Oberstein vertritt die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, wie auch der Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund. Dadurch soll unter anderem die politische Willensbildung dieser Menschen gefördert und Unterstützung angeboten werden. Der Beirat für Migration und Integration wird alle fünf Jahre gewählt.

Wer Interesse an einer Kandidatur oder Fragen dazu hat, kann sich für weitere Informationen an das Wahlamt der Stadtverwaltung Idar-Oberstein wenden. Entweder telefonisch unter 06781-64 1113 oder per Mail an wahlamt@idar-oberstein.de geben die Mitarbeiter gerne Auskunft. Zu allgemeinen Fragen über die Beiräte und die Wahl informiert der Landesverband der Beiräte für Migration und Integration (ARARP) unter www.agarp.de.

 

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