Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die im Sinne des Schwerbehindertengesetzes behindert sind. Dies kann durch Vorlage eines Feststellungsbescheides, bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 bis 40 Prozent, oder eines Schwerbehindertenausweises, ab einem GdB von 50 Prozent, nachgewiesen werden. Diese Personen können gleichzeitig auch als Beiratsmitglieder gewählt werden.
Ziel des Beirats ist es, die Wahrnehmung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Zur Umsetzung dieser Ziele soll den Menschen mit Behinderung durch den Beirat eine Plattform gegeben werden, mit der sie aktiv an gesellschaftspolitischen Entwicklungen in Idar-Oberstein teilhaben können.
Die Wahl zum Beirat erfolgt durch eine öffentliche Wahl, bei der alle wahlberechtigten Personen wählen dürfen. Die Wahlvorschläge kommen aus der Mitte der Anwesenden. Nicht-Anwesende können ebenfalls vorgeschlagen werden.
Der Beirat soll auf eine möglichst breite Basis gestellt werden. Daher ruft die Verwaltung nicht nur über die Medien zur Teilnahme an der Wahlversammlung auf, sondern hat auch entsprechende Institutionen angeschrieben und um Mitwirkung gebeten. Außerdem sind interessierte Bürgerinnen und Bürger ebenso zur Teilnahme an der Wahlversammlung eingeladen wie in der Behindertenarbeit engagierte Kräfte und Begleitpersonen.
- Nähere Auskünfte zur Wahl oder zur Arbeit des Beirats erteilt die Stadtverwaltung unter Telefon 06781/64-1111 oder E-Mail behindertenbeirat@idar-oberstein.de.