Das alte Portal für die i-KFZ-Dienste wurde aufgrund fehlender Mindestsicherheitsanforderungen zum 1. Februar 2024 deaktiviert. Da es jedoch bei der Inbetriebnahme des neuen i-KFZ-Portals Stufe 4 in Rheinland-Pfalz zu Verzögerungen kam, konnten Zulassungsvorgänge zwischenzeitlich nur beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung erledigt werden. Nachdem das neue i-KFZ-Portal Stufe 4 nunmehr erfolgreich angebunden wurde, ist ab sofort die internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung wieder möglich. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort.
Eine bedeutende Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das über i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt am Straßenverkehr teilnehmen. Zudem werden die Kosten für die internetbasierte Zulassung im Vergleich zur Anmeldung in der Zulassungsbehörde vor Ort deutlich abgesenkt. Außerdem können mit Stufe 4 erstmals auch juristische Personen Zulassungsvorgänge über i-Kfz-Portale abwickeln. Folgende Zulassungsvorgänge können online durchgeführt werden: Anmeldung, Abmeldung, Wiederzulassung, Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel, Tageszulassung sowie Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H).
- Wie sich Bürger oder juristische Personen bei dem Dienst identifizierten können, welche Dokumente benötigt werden und wie die internetbasierte Zulassung funktioniert, wird im Behörden-Serviceportal erläutert. Der Link dorthin ist bei den entsprechenden Verwaltungsleistungen im Bürgerinformationssystem auf der städtischen Homepage unter www.idar-oberstein.de/bis zu finden.