Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden die Europawahl und in Rheinland-Pfalz die Kommunalwahlen statt. Die Wahlberechtigten können ihre Stimmen entweder in einem der insgesamt 23 im Stadtgebiet Idar-Oberstein eingerichteten Wahllokale abgeben oder per Briefwahl wählen.
Stimmabgabe im Wahllokal
Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Welches Wahllokal das ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Zur Stimmabgabe haben die Wahlberechtigten ihren amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass – mitzubringen.
Stimmabgabe per Briefwahl
Es gibt mehrere Möglichkeiten die „Erteilung eines Wahlscheins“ – so heißt die Briefwahl im Behördendeutsch – zu beantragen.
- Auf den Wahlbenachrichtigungen ist ein QR-Code aufgedruckt, der zum Online-Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines führt. Der entsprechende Link ist auch auf der städtischen Internetseite www.idar-oberstein.de zu finden.
- Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Einfach ausfüllen, unterschreiben und in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt senden oder in den Briefkasten der Stadtverwaltung einwerfen.
- Weiterhin ist bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein in der Georg-Maus-Straße 2, Raum II.004, ein Briefwahlbüro eingerichtet. Hier können Wahlberechtigte persönlich einen Antrag auf Briefwahl stellen und gegebenenfalls auch direkt ihre Stimme abgeben. Das Briefwahlbüro ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr geöffnet.
- Die Briefwahlunterlagen können auch formlos beantragt werden, und zwar per Brief an die Stadtverwaltung, Wahlamt, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein, per Fax an die 06781/64-9501 oder per E-Mail an briefwahl@idar-oberstein.de. Dabei sind jeweils der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Die telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist jedoch nicht möglich.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 7. Juni 2024, um 18 Uhr beantragt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Briefe auch noch durch die Post befördert werden müssen. Daher sollten die ausgefüllten Briefwahlunterlagen grundsätzlich frühzeitig zurückgesendet und ab dem 5. Juni möglichst persönlich beantragt und abgeholt werden.
- Weitere Auskünfte zu den Europa- und Kommunalwahlen erteilt das Wahlamt der Stadtverwaltung unter Telefon 06781/64-1113, -1125, -1121 und -1111 oder E-Mail wahlamt@idar-oberstein.de.