Das Foto zeigt einen Blick in den Sitzungssaal. Die Stuhlreihen der Ratsmitglieder sind aufsteigend im Halbkreis angelegt. An der Wand dahinter ist eine Installation angebracht, die die Umrisse der Stadt Idar-Oberstein mit den Wappen der einzelnen Stadtteile zeigt.

Demokratie stärken – Schöffe werden

In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch in Idar-Oberstein werden Frauen und Männer gesucht, die dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ausüben möchten. Interessenten können sich jetzt noch bei der Stadtverwaltung bewerben.

Alle fünf Jahre suchen die Gerichte engagierte Menschen, die das wichtige und einflussreiche Amt des Schöffen übernehmen möchten. An einem Amtsgericht nehmen zwei Schöffen und ein Berufsrichter an den Sitzungen teil, in der Großen Strafkammer des Landgerichts wirken zwei Schöffen neben zwei oder drei Berufsrichtern mit. Die Schöffen – auch Laienrichter genannt – sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilen sie gemeinsam mit den Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld der Angeklagten und entscheiden mit über die Höhe des Strafmaßes. Die Schöffen beteiligen sich also direkt an der Rechtsprechung leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und stärken die Demokratie.

Die nächste Schöffenwahl findet im 2. Halbjahr 2023 für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 statt. Hierfür sucht die Stadtverwaltung Bürgerinnen und Bürger, die in Idar-Oberstein wohnen, am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Eine juristische Vor- oder Ausbildung wird nicht benötigt, die Bewerber müssen aber straffrei und sollten vorurteilsfrei und verantwortungsbewusst sein. Für das Amt des Jugendschöffen sollten sie zudem über erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden verfügen. Die Schöffen sind verpflichtet, an den terminierten Verhandlungen teilzunehmen. Hierfür werden sie von ihrem Arbeitgeber freistellt und erhalten eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten. In ihrem Amt sammeln sie neue Erfahrungen und erhalten Zugang zur Praxis der Rechtsprechung.

Aus den Personen, die sich für das Schöffenamt bewerben, stellt die Kommune eine Vorschlagsliste zusammen. Diese soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Aus den Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Interessenten können sich bis Dienstag, 20. Juni 2023, bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Sachgebiet Recht, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein, für das Schöffenamt bewerben. Dort erhalten sie auch unter Telefon 06781/64-313 und 314 oder per E-Mail an rechtsamt@idar-oberstein.de nähere Auskünfte zu dem Ehrenamt, den zu erfüllenden Voraussetzungen und zu eventuellen Ausschlussgründen. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de. Dort sowie auf der städtischen Internetseite www.idar-oberstein.de kann auch das Bewerbungsformular heruntergeladen werden.

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