Ladengeschäfte dürfen in Ausflugsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein, wenn sie ortstypische Waren zum Verkauf anbieten. Diese Regelung des Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz und der entsprechenden Durchführungsverordnung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gilt auch für die Edelstein- und Schmuckgeschäfte in Idar-Oberstein. Demnach dürfen diese an den 40 dem 1. November vorausgehenden Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
Für das Jahr 2023 bedeutet das, dass die Edelstein- und Schmuckgeschäfte ab Sonntag, 19. März, und an allen darauf folgenden Sonn- und Feiertagen bis einschließlich Sonntag, 29. Oktober 2023, jeweils von 10 bis 18 Uhr geöffnet sein dürfen.