Dabei handelt es sich insbesondere um Grablichter, teilweise aber auch um große Gebinde. So verständlich es ist, dass Angehörige ihrer Verstorbenen gedenken: Laut der Friedhofssatzung der Stadt Idar-Oberstein darf auf den Urnengräbern und Rasenflächen der Ruheparks kein Grabschmuck abgelegt werden. Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass dies nur an den extra dafür vorgesehenen Ablagestellen erlaubt ist. Hierüber werden die Besucher durch entsprechende Hinweisschilder informiert.
Aufgrund der steigenden Anzahl von Ruheparkfeldern auf den städtischen Friedhöfen wird das Einsammeln der ordnungswidrig abgelegten Gegenstände inzwischen immer zeitaufwändiger. Denn vor jedem Mäh- oder Pflegegang müssen sie von den Mitarbeitern entfernt und entsorgt werden, eine Aufbewahrungspflicht für diese Gegenstände besteht nicht. Daher appelliert die Friedhofsverwaltung daran, die ausgewiesenen Ablagestellen zu nutzen.