Das Foto zeigt einen Blick in den Sitzungssaal. Die Stuhlreihen der Ratsmitglieder sind aufsteigend im Halbkreis angelegt. An der Wand dahinter ist eine Installation angebracht, die die Umrisse der Stadt Idar-Oberstein mit den Wappen der einzelnen Stadtteile zeigt.

Stadt stellt weitere OZG-Leistungen online

Dies betrifft die An-, Um- und Abmeldung von Gewerbebetrieben mit Betriebssitz im Stadtgebiet Idar-Oberstein, Fund- und Verlustmeldungen sowie die Beantragung einer Gestattung zum Verabreichen von alkoholischen Getränken für eine Veranstaltung (Vereinspicknick, Kirmes, Schützenfest oder ähnliches), die im Stadtgebiet stattfindet. Diese Anträge und Meldungen können ab sofort bequem von zuhause aus am PC oder Mobilgerät erledigt werden. Aus dem Bürgerinformationssystem unter www.idar-oberstein.de/bis/ führt ein Link zum jeweiligen Online-Formular.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre Verwaltungsleistungen digital und nutzerfreundlich anzubieten. Die Umsetzung ist eine Mammutaufgabe für die öffentlichen Verwaltungen, aber sukzessive werden nunmehr die Prozesse online gestellt. Für die Nutzung der Prozesse kann eine Authentifizierung notwendig sein. Konkret ist für die An-, Um- und Abmeldung von Gewerbetrieben eine Authentifizierung erforderlich, hierfür reicht jedoch ein eingescannter Personalausweis. Für Fund- und Verlustmeldungen sowie die Beantragung einer Gestattung ist keine Authentifizierung erforderlich. Generell wird jedoch zur Nutzung von OZG-Leistungen die Einrichtung eines Nutzerkontos Rheinland-Pfalz oder einer BundID oder die Verwendung der eID (Online-Ausweisfunktion des Personalausweises) empfohlen.

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