Das Foto zeigt einen Blick in den Sitzungssaal. Die Stuhlreihen der Ratsmitglieder sind aufsteigend im Halbkreis angelegt. An der Wand dahinter ist eine Installation angebracht, die die Umrisse der Stadt Idar-Oberstein mit den Wappen der einzelnen Stadtteile zeigt.

Landratswahl am 24. September

Am Sonntag, 24. September 2023, findet im Landkreis Birkenfeld die Landratswahl statt. Zur Wahl stehen insgesamt acht Bewerber. Erhält keiner davon am 24. September die absolute Mehrheit, gehen die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen in eine Stichwahl. Diese ist für Sonntag, 15. Oktober 2023, terminiert.

Bei der Landratswahl können in der Stadt Idar-Oberstein rund 23.000 Wahlberechtigte von 8 bis 18 Uhr ihre Stimmen im Wahllokal abgeben. Daneben kann auch per Briefwahl abgestimmt werden. Nach 18 Uhr erfolgt in den 20 Wahllokalen und den zusätzlichen zwei Briefwahlvorständen in der Göttenbach-Aula die Auszählung der Stimmen, diese ist öffentlich.

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Außer im Wahllokal können die Bürgerinnen und Bürger auch per Briefwahl abstimmen. Obwohl die Wahlbenachrichtigungen noch nicht verschickt sind – dies soll bis Freitag, 1. September 2023, erfolgen – können bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein jetzt schon die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Für die Beantragung des sogenannten Wahlscheines gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Der Antrag kann online gestellt werden. Entweder über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code oder über die städtische Internetseite www.idar-oberstein.de. Von der Startseite führt ein Link direkt zum Wahlscheinantrag. Die Online-Beantragung ist jedoch nur bis Mittwoch, 20. September 2023, um 9 Uhr möglich.
  • Der Wahlschein kann auch formlos beantragt werden und zwar per Brief an die Stadtverwaltung, Wahlamt, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein, per Fax an die 06781/64-444 oder per E-Mail an briefwahl@idar-oberstein.de. Dabei sind jeweils der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben.
  • Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist jedoch nicht möglich.
  • Außerdem kann der Wahlschein auch mit der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Auf deren Rückseite befindet sich ein entsprechender Antrag. Einfach ausfüllen, unterschreiben und in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt senden oder in den Briefkasten der Stadtverwaltung einwerfen.
  • Der Wahlschein kann auch persönlich bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Hierzu ist ab Montag, 4. September 2023, ein Briefwahlbüro in der Georg-Maus-Straße 2, Raum II.004 (ehemalige Tourist-Information) eingerichtet. Das Briefwahlbüro ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr geöffnet.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 22. September 2022, um 18 Uhr beantragt werden (außer online). Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Briefe auch noch durch die Post befördert werden müssen. Daher rät das Wahlamt, die Briefwahlunterlagen ab dem 21. September möglichst persönlich zu beantragen und abzuholen.

  • Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt der Stadtverwaltung unter Telefon 06781/64-116, -122, -120 und -114, E-Mail wahlamt@idar-oberstein.de.

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