Das Foto zeigt einen Blick in den Sitzungssaal. Die Stuhlreihen der Ratsmitglieder sind aufsteigend im Halbkreis angelegt. An der Wand dahinter ist eine Installation angebracht, die die Umrisse der Stadt Idar-Oberstein mit den Wappen der einzelnen Stadtteile zeigt.

E-Scooter müssen den Bestimmungen entsprechen

Derzeit beobachtet das städtische Ordnungsamt vermehrt Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen von E-Scootern. Oft werden die Elektrokleinstfahrzeuge – wie sie im Behördendeutsch heißen – im Internet gekauft und entsprechen dann eventuell nicht den rechtlichen Anforderungen. Daher weist das Ordnungsamt vorsorglich darauf hin, dass beim Kauf und Betrieb von E-Scootern diese Bestimmungen zu beachten sind – ansonsten drohen Bußgelder.

Wie ein E-Scooter beschaffen sein muss, damit er legal im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden darf, regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Nur wenn er diesen Bestimmungen entspricht, erhält er eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Straßenzulassung, ansonsten darf er nur auf Privatgelände genutzt werden.

Unter anderem darf ein E-Scooter nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren, außerdem sind Bremsen, Beleuchtungsanlage und Klingel vorgeschrieben. Ebenso gibt es Bestimmungen zu den Maßen und dem zulässigen Gewicht der Roller.

Eine Führerschein- oder Helmpflicht für E-Scooter besteht nicht. Jedoch unterliegen sie der Versicherungspflicht. Eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben. Diese wird mit einer am Roller aufgeklebten Versicherungsplakette nachgewiesen. Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Sie dürfen nur von einer Person genutzt werden, die Beförderung weiterer Personen oder die Nutzung eines Anhängers sind nicht erlaubt. Daneben gibt es auch noch Bestimmungen, wo E-Scooter gefahren oder abgestellt werden dürfen, sowie allgemeine Verhaltensregeln.

Wenn alle diese Bestimmungen eingehalten werden, steht dem legalen Fahrspaß mit dem E-Scooter nichts im Wege. Wer Fragen zum Betrieb der Fahrzeuge hat, kann sich gerne unter Telefon 06781/64-322 an die Straßenverkehrsbehörde wenden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

Sprache wählen