Das Foto zeigt einen Blick in den Sitzungssaal. Die Stuhlreihen der Ratsmitglieder sind aufsteigend im Halbkreis angelegt. An der Wand dahinter ist eine Installation angebracht, die die Umrisse der Stadt Idar-Oberstein mit den Wappen der einzelnen Stadtteile zeigt.

Hunde können jetzt online angemeldet werden

Als weitere OZG-Leistung bietet die Stadtverwaltung Idar-Oberstein ab sofort die Verwaltungsleistungen rund um die Hundesteuer online an. Das bedeutet, die An-, Um- oder Abmeldung von Hunden sowie Anträge auf Steuerermäßigung oder -befreiung können Bürgerinnen und Bürger bequem von zuhause aus am PC oder Mobilgerät erledigen. Bereits seit längerem ist die Neu- und Wiederzulassung, Umschreibung oder Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen online möglich, in den nächsten Wochen folgt die Antragstellung und jährliche Überprüfung für den Unterhaltsvorschuss.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, ihre Verwaltungsleistungen digital und nutzerfreundlich anzubieten. Die Umsetzung ist eine Mammutaufgabe für die öffentlichen Verwaltungen, aber sukzessive werden nunmehr die ersten Prozesse online gestellt. Dazu müssen die OZG-Leistungen aber nicht von jedem Bundesland oder jeder Kommune selbst entwickelt werden. Vielmehr gibt es die Möglichkeit, sogenannte EfA-Leistungen zu nutzen. EfA steht dabei für ‚Einer für Alle‘ und bedeutet, dass ein Akteur eine Lösung für mehrere Kommunen, landesweit, länderübergreifend oder sogar bundesweit entwickelt und diese dann auch von anderen genutzt werden kann.

Die Stadtverwaltung Idar-Oberstein hat die auf der Antrags- und Prozessplattform civento bereitstehende OZG-Leistung für die Hundesteuer auf ihre Bedürfnisse angepasst und bietet diese nunmehr online an. Aus dem Bürgerinformationssystem unter www.idar-oberstein.de/bis/ führt ein Link zum Online-Antrag. Für die Anträge zur Hundesteuer ist keine Authentifizierung notwendig. Für andere Leistungen muss aber eventuell ein Nutzerkonto Rheinland-Pfalz, eine BundID oder eine eID vorhanden sein. Hier kann jeweils auf Wunsch auch ein VPS-Postfach (VPS = virtuelle Poststelle) eingerichtet werden, über das dann perspektivisch Bescheide zugestellt werden können. Derzeit werden die Hundesteuerbescheide aber noch in Papierform auf dem Postweg verschickt.

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