Öffentliche Bekanntmachung

Widmungsverfügung

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der zurzeit geltenden Fassung und des Stadtratsbeschlusses vom 26.02.2025 werden die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Nr.

Bezeichnung der Straße

Flurstück, verlaufend
von/bis (bei Teilstrecken)

etwaige
Widmungs-beschrän-kungen

Länge
Meter

Klassifizierung
Gemeinde-straße

1.

Am Schützenhaus

Gemarkung Idar-Oberstein,
Flur 78,
Flurstück 2/20,
Flurstück 3/2,
Flurstück 3/3

 

110 m

G

2.

Idarer Schachen

Gemarkung Idar-Oberstein,
Flur 34,
Flurstück 2/2,
Flurstück 4/2,
Flur 35,
Flurstück 45/9

 

52 m

G

3.

Enzweilerstraße

Gemarkung Enzweiler,
Flur 5,
Flurstück 144/11,
Flur 6,
Flurstück 12/2,
Flurstück 47/3

 

651 m

G

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein erhoben werden.

Idar-Oberstein, 26.02.2025

Stadtverwaltung Idar-Oberstein

Frühauf

Oberbürgermeister

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