Öffentliche Bekanntmachung

Widmungsverfügung

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der zurzeit geltenden Fassung und des Stadtratsbeschlusses vom 27.11.2024 werden die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Nr.

Bezeichnung der Straße

Flurstück, verlaufend von/bis (bei Teilstrecken)

etwaige Widmungsbeschrän-kungen

Länge
Meter

Klassifizierung
Gemeinde-straße

1.

Oststraße

Gemarkung Idar-Oberstein, Flur 53,
Flurstück 62/0

 

170 m

G

2.

Im Haferfeld

Gemarkung Idar-Oberstein, Flur 54, Flurstück 313/0

 

80 m

G

3.

Ludwigshöhe

Gemarkung Idar-Oberstein, Flur 59,
Flurstück 257/2

 

135 m

G

4.

Tilsiter Straße

Gemarkung Idar-Oberstein, Flur 62, Flurstück 407/5,
Flurstück 353/1

 

200 m

G

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein erhoben werden.

Idar-Oberstein, 27.11.2024

Stadtverwaltung Idar-Oberstein

Frühauf

Oberbürgermeister

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