Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 4 Abs. 5 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999 in Verbindung mit § 7 Abs. 6 der Betriebssatzung der Stadtwerke vom 09. Mai 1980 in der aktuellen Fassung wird die Vertretung des Werkleiters, mit Zustimmung des Stadtwerksausschusses vom 17.09.2024 und im Benehmen mit der Werkleitung ab 01. Oktober 2024 wie folgt geregelt:

Die Vertretung erfolgt für alle Bereiche der Stadtwerke ab 01.10.2024 gemeinsam durch

Frau Kerstin Cullmann

und

Herrn Heinz Marx

Idar-Oberstein, 07.10.2024
Frühauf
Oberbürgermeister

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