ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Mackenrodt
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin
über die Ergebnisse der Wertermittlung
gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Mackenrodt, Landkreis Birkenfeld liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am
Dienstag, 18.03.2025 und Mittwoch, 19.03.2025 jeweils
in der Zeit von 09:00 - 12:00 und von 13:30 - 16:00 Uhr
im Gemeindehaus Mackenrodt, Hauptstraße 21, 55758 Mackenrodt
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Bedienstete des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.
Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) wird festgesetzt auf
Donnerstag, 20.03.2025 um 09:30 Uhr
im Gemeindehaus Mackenrodt, Hauptstraße 21, 55758 Mackenrodt
zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.
Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Mackenrodt zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.
Die Ergebnisse der Wertermittlung können zudem online unter:
https://geobox-i.de/GBV-RLP-Landentwicklung/
eingesehen werden.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder in Textform erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.
Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke können beim DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Postfach 573, 55529 Bad Kreuznach angefordert werden und stehen online unter https://www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/DLR-Rheinhessen-Nahe-Hunsrueck/V61179 am Ende unter 10. zum Ausdrucken bereit.
Simmern, 13.02.2025
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Im Auftrag
gez.
Isabel Herbster (Gruppenleiterin)