Haushaltssatzung der Stadt Idar-Oberstein für das Jahr 2024 vom 14.05.2024

Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung am 10.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde vom 14.05.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

 

 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

158.177.605 Euro

 

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

146.617.518 Euro

 

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

11.560.087 Euro

2. im Finanzhaushalt

 

 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-50.256.113 Euro

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.853.550 Euro

 

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

19.087.300 Euro


der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-13.233.750 Euro


der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-63.489.863 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

Zusammen auf

0 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre zu Auszahlungen für Investitionen und

11.786.700 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

5.884.500 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

65.000.000 Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

Eigenbetrieb Stadtwerke auf

11.651.470 Euro

 

Baubetriebshof (Sondervermögen gem. § 80 Abs. 1 Nr. 3 GemO) auf

0 Euro

 

zusammen auf

11.651.470 Euro

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

 

Eigenbetrieb Stadtwerke auf

4.000.000 Euro

 

Baubetriebshof (Sondervermögen gem. § 80 Abs. 1 Nr. 3 GemO) auf

0 Euro

 

zusammen auf

4.000.000 Euro

3. Verpflichtungsermächtigungen

 

 

Eigenbetrieb Stadtwerke auf

0 Euro

 

darunter:

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

0 Euro

 

Baubetriebshof (Sondervermögen gem. § 80 Abs. 1 Nr. 3 GemO) auf

0 Euro

 

darunter:

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

0 Euro

 

zusammen auf

0 Euro


darunter:




Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

0 Euro

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

535 v. H.

- Gewerbesteuer auf

420 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

96,00 Euro

- für den zweiten Hund

96,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

96,00 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund

192,00 Euro

- für den zweiten gefährlichen Hund

192,00 Euro

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

192,00 Euro

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

Die Straßenreinigungsgebühren betragen je Meter Straßenfronlänge für die Reinigungsklassen

1 (einmalige Reinigung in der Woche)

1,04 Euro

2 (zweimalige Reinigung in der Woche)

2,08 Euro

3 (siebenmalige Reinigung in der Woche)

36,50 Euro

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 0 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 59.305.389,03 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 119.457.267,03 Euro (Planwerte), zum 31.12.2023 119.551.747,03 Euro (Planwerte) und zum 31.12.2024 131.111.834,03 Euro.

§ 10 Altersteilzeit

Die Zahl der im Haushaltsjahr 2024 bewilligbaren Fälle von Altersteilzeit wird wie folgt festgesetzt:

a) Allgemeine Verwaltung

Beamte

-

 

TV-Beschäftigte

-

b) Eigenbetrieb Stadtwerke

Beamte

-

 

TV-Beschäftigte

-

c) Sondervermögen Baubetriebshof

Beamte

-

 

TV-Beschäftigte

-

§ 11 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetztes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

1. für Leistungsstufen

2.500 Euro

2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen

5.000 Euro

§12 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Stadtverwaltung Idar-Oberstein, den 14.05.2024

Stadtverwaltung Idar-Oberstein

Frühauf

Oberbürgermeister


Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, gegenüber der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Georg-Maus-Straße 1-2, 55743 Idar-Oberstein, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 GemO).


Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Dienstag, 21.05.2024 bis Mittwoch, 29.05.2025 während der Dienststunden im Stadthaus, Georg-Maus-Straße 1, Zimmer U 161 öffentlich aus und wird auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.idar-oberstein.de zum Download bereitstehen.

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