Ortsübliche Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Idar-Oberstein

In der Gemarkung Idar-Oberstein wird am

Montag, den 20. Januar 2025 um 15:00 Uhr, 
Treffpunkt: Stadtverwaltung Idar-Oberstein, VwGb II - 002 - Sitzungssaal, Georg-Maus-Straße 2, 55743 Idar-Oberstein

ein Grenztermin durchgeführt, in dem auf Antrag der Stadtverwaltung Idar-Oberstein Flurstücksgrenzen nach § 17 Abs. 3 Satz 3 des Landesgesetztes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) bestimmt und abgemarkt werden sollen.

Folgende Flurstücke sind bei dem Grenztermin betroffen:

Gemarkung Idar-Oberstein

Flur: 6, Flurstücke: 65, 66, 74/1, 78, 80/2, 80/4, 81/2, 83, 85/7

Flur: 8, Flurstücke: 162/1, 162/3, 163/1, 182/4, 221, 225, 226, 227/5, 241/4, 241/8

Flur: 10, Flurstücke: 99/80, 100/1, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 117, 118/1, 118/2, 119, 120, 121/2, 122/3, 122/6, 128/18, 145, 146, 147, 148, 151, 152, 153, 155/4

Flur: 11, Flurstücke: 183/2, 237/3, 249, 250, 251, 252/2, 253/1, 254/1, 255/1, 255/2, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263/1, 264/2, 265/1

Flur: 12, Flurstücke: 10/3, 15/1, 16, 20, 21, 23/1, 24/1, 25/4, 27/3, 28, 29, 30/1, 33, 35, 36, 37, 38/1, 39, 40/3, 45/1, 48/1, 48/2, 49, 52, 53/3, 54, 55/7, 70/8, 70/9, 76/1, 85/4, 86/4, 87/4, 90/8, 90/9, 91, 92/1 

Flur: 15, Flurstücke: 5/1, 5/3, 7/8, 7/9, 9/4,17/1

(Straßenschlussvermessung „Alte Poststraße“)

Den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich zu den für die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen erheblichen Tatsachen zu äußern (Anhörung). 

Das Ergebnis der Grenzbestimmung und der Abmarkung wird bekannt gegeben.

Die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte werden gebeten zum Grenztermin Ausweispapiere (z.B. Personalausweis, Reisepass) mitzubringen.

Sie können sich auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Wir weisen darauf hin, dass die Flurstücksgrenzen auch ohne die Anwesenheit der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten bestimmt und abgemarkt werden können.

Sollten die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten am Grenztermin nicht teilnehmen können, wird Ihnen das Ergebnis nachträglich schriftlich oder öffentlich bekannt gegeben.

Die entstehenden Kosten für die Teilnahme an dem Grenztermin können nicht erstattet werden.

Kusel, den 20.12.2024

Vermessungsbüro Strauß & Benzel

B.Sc. Michell Benzel

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Lehnstraße 16, 66869 Kusel

(Öffentliche Vermessungsstelle)

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