Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Idar-Oberstein, Stadtteil Oberstein;
Bebauungsplan O-45 „In der Niederau“;
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Entwurfsoffenlage
Der Stadtrat der Stadt Idar-Oberstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2025 die Einleitung der Entwurfsoffenlage zum Bebauungsplan O-45 „In der Niederau“ im Stadtteil Oberstein beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird beabsichtigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Struth-Brücke zu schaffen. Hierzu ist die Überplanung eines Teilbereiches des Bebauungsplans O-37 „Wackenmühle“ aus dem Jahre 1995 notwendig. Darüber hinaus soll das nordwestlich angrenzende Gebiet, für das es keinen Bebauungsplan gibt, überplant werden und somit die planungsrechtlichen Grundlagen für die Neuordnung geschaffen werden, um eine nachhaltige, geordnete städtebaulichen Entwicklung für den Bereich zu gewährleisten.
Das Plangebiet liegt westlich des Stadtzentrums von Oberstein und wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch die bewaldeten Südhänge des Heinzenbergs und der Privatgrundstücke von „Kirchhofshübel Nr. 20“
- Im Süden durch die Bundesstraße B41 bzw. die Grünanlagen sowie die Uferränder der Nahe
- Im Westen durch die Seitzenbachstraße
- Im Osten durch die Steilhänge des Naturschutzgebiets „Gefallener Felsen“ und im Südosten durch die Bebauung der Straße „An der Wackenmühle“
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6,8 ha und ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB musste eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht und die umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen werden mitveröffentlicht. Folgende umweltbezogene Umweltinformationen stehen zur Verfügung:
- Umweltbericht mit Aussagen zu den umweltrelevanten Schutzgütern gemäß § 1 Abs. 6 Nr.7a-j BauGB u.a. die Schutzgüter Fläche, Boden und Geologie, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Erholung, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, Mensch und Wechselwirkungen.
- Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Potenzialanalyse (ASP); hier: Mauereidechse (Podarcis muralis) / Zauneidechse Lacerta agilis), Würfelnatter (Natrix tessellata), Fledermäuse (Microchiroptera) und europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie
- Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP II); hier: Würfelnatter (Natrix tessellata), Fledermäuse (Microchiroptera) und europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie
- Schalltechnisches Gutachten in Bezug auf Verkehrs- und Anlagenlärm im Plangebiet, Zunahme des Verkehrslärms sowie dazugehörigem Schallschutzkonzept
Im Rahmen der Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 2 sind keine umweltbezogenen Stellungnahmen eingegangen.
Gemäß § 3 Abs. 2 liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung nebst Umweltbericht sowie die Unterlagen der artenschutzrechtlichen Prüfungen und das schalltechnische Gutachten in der Zeit
vom 07.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025
auf der Internetseite der Stadt Idar-Oberstein unter
https://www.idar-oberstein.de/bekanntmachungen/
zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können auch während des oben genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Stadtbauamt, Georg-Maus-Str. 1, 55743 Idar-Oberstein in Zimmer I.130, während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00) eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB sollen die Stellungnahmen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, dies kann per E-Mail an die E-Mail-Adresse: planung@idar-oberstein.de erfolgen. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Stellungnahmen werden vom Stadtrat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Offenlage nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB sowie dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Bauleitplanung finden Sie auf der Internetseite https://www.idar-oberstein.de/datenschutz.
Idar-Oberstein, 27.02.2024
Stadtverwaltung Idar-Oberstein
I.V.
Marx
Bürgermeister