Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Idar-Oberstein, Stadtteil Enzweiler;

Bebauungsplan En-6 „Wohngebiet Naheschleife“ – 1. Änderung;

Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurfsoffenlage

Der Stadtrat der Stadt Idar-Oberstein hat in seiner Sitzung am 27.11.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes En-6 „Wohngebiet Naheschleife“ beschlossen. 

Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist die Anpassung der Festsetzungen über die Verkehrsflächen, sodass sie nach Herstellung auch einheitlich öffentlich gewidmet werden können. Zudem sollen die Verkehrsflächen entsprechend der Fahrradien von Müllfahrzeugen und Sattelzügen für eine bessere Befahrbarkeit angepasst werden. Darüber hinaus ist die Sicherung von Flächen für eine Trafostation im Gebiet nicht mehr erforderlich. In der Planzeichnung wird stattdessen das Bauland erweitert.

Das Plangebiet liegt im Südosten des Stadtteils Enzweiler an der Heidstraße und umfasst das ehemalige Sportgelände „Auf Schachen“. 

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha und ist aus dem nachstehenden Kartenauszug zu entnehmen.

Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Idar-Oberstein stellt für das Plangebiet eine Wohnbaufläche dar. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.

Gemäß §§ 13 und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil nebst Begründung, in der Zeit

vom 07.04.2025 bis einschließlich 12.05.2025

auf der Internetseite der Stadt Idar-Oberstein unter

https://www.idar-oberstein.de/bekanntmachungen

veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können auch während des oben genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Stadtbauamt, Georg-Maus-Str. 1, 55743 Idar-Oberstein in Zimmer I.130, während den allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00) eingesehen werden.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gemäß §§ 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB sollen die Stellungnahmen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, dies kann per E-Mail an die E-Mail-Adresse: planung@idar-oberstein.de erfolgen. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Stellungnahmen werden vom Stadtrat geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Offenlage nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB sowie dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen zum Datenschutz im Rahmen der Bauleitplanung finden Sie auf der Internetseite https://www.idar-oberstein.de/datenschutz.

Idar-Oberstein, 27.03.2025

Stadtverwaltung Idar-Oberstein

Frühauf

Oberbürgermeister

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