Öffentliche Bekanntmachung

Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Idar-Oberstein für das Jahr 2025

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Idar-Oberstein nebst Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2025 liegt gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein, Zimmer U 161, ab Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag-Donnerstag 8.30-12.00 und 14.00-16.00, Freitag 8.30-12.00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Vorschläge zu dem Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können von den Einwohnern der Stadt Idar-Oberstein unter Nennung von Namen und Anschrift vom 14. Januar 2025 bis einschließlich 27. Januar 2025 bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Kämmerei, Anschrift wie vor, eingereicht werden.

Die Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung und seiner Anlagen ist in der Stadtratssitzung am 29. Januar 2025 vorgesehen.

Die vorgenannten Unterlagen sind auch auf der Homepage der Stadt unter https://www.idar-oberstein.de/bekanntmachungen/ einsehbar.

Idar-Oberstein, den 13. Januar 2025

Stadtverwaltung Idar-Oberstein

Frühauf

Oberbürgermeister


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