4. Änderungssatzung

vom 24.06.2024
zur Änderung der Satzung über die Benutzung und den Betrieb des Hallenbades und des Naturbades in Idar-Oberstein (Haus- und Badeordnung) vom 30.06.2017

Der Stadtrat der Stadt Idar-Oberstein hat am 05.06.2024 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

§ 6 Abs. 3 Buchstabe b) erhält folgende Fassung:
„b) das Rauchen (inkl. E-Zigaretten, Shishas oder ähnlichem) außer in speziell ausgewiesenen Bereichen. Das Mitführen, Rauchen sowie jeglicher Konsum von Cannabis ist in allen Bereichen der Bäder, einschließlich der Freiflächen, verboten;“

Artikel 2

Die 4. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Idar-Oberstein, 24.06.2024

Stadtverwaltung Idar-Oberstein

Frühauf

Oberbürgermeister

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