2. Änderungssatzung

vom 24.06.2024

zur Änderung der Satzung der Stadt Idar-Oberstein zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 24.03.2023.


Der Stadtrat hat am 05.06.2024 aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

In Anlage 1 der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge wird der bisherige Plan der Abrechnungseinheit 2 (Tiefenstein) durch den folgenden Plan ersetzt:

Plan Abrechnungseinheit 2 (Tiefenstein)

Das Foto zeigt den Lageplan der Abrechnungseinheit "Tiefenstein"

Artikel 2

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Idar-Oberstein, 24.06.2024

Stadtverwaltung Idar-Oberstein

Frühauf

Oberbürgermeister

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