In der Illustration hält eine Hand einen Regenschirm über ein Kind, das weinend auf dem Boden sitzt. 

Kinderhilfsfonds

Kinderhilfsfonds

  • Was ist der Kinderhilfsfonds?  

    Seit Dezember 2002 existiert der Kinderhilfsfonds, dessen Spendenmittel durch das Stadtjugendamt Idar-Oberstein verwaltet werden. Ins Leben gerufen wurde er durch eine Spende über 5.000 Euro des Vereins "Kind für Kinder" aus Kirschweiler.

    Seit seiner Gründung konnten durch zahlreiche private Zuwendungen, aber auch Spenden durch Vereine und Institutionen, in vielen Fällen finanzielle Hilfen für Kinder und Jugendliche gewährt werden. Die Spendenmittel werden über Sozialarbeiter, Lehrer oder andere betreuende Fachkräfte angefordert und kommen den Kindern direkt zugute. Alle Fachkräfte in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen, sonstigen Trägern der freien Jugendhilfe haben  die Möglichkeit Mitteln aus dem Kinderhilfsfonds zu beantragen.

  • Was leistet der Kinderhilfsfonds?  

    Durch den Kinderhilfsfonds sollen zum einen finanzielle Notlagen behoben werden, vor allem dann, wenn staatliche Leistungen nicht zur Verfügung stehen oder nicht ausreichen. Denkbar sind hier Zuschussbeträge für die Anschaffung notwendiger Kleidung, fehlender Wohnungsausstattung für Kinder und Jugendliche oder sonstiger zum täglichen Leben notwendiger Gebrauchs- oder Bedarfsgegenstände. Ebenso können Zuschüsse zu Freizeitmaßnahmen, wie die Teilnahme an Klassenfahrten, Ferienfreizeiten oder sonstigen Workshops, Ausflügen und Aktionen geleistet werden, wenn diese zielgerichtet die persönliche Entwicklung des Kindes fördern. Darüber hinaus können auch einzelne Projektideen gefördert werden, die gezielt auf den pädagogischen Bedarf der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen ausgerichtet sind.

  • Wie können Mittel aus dem Fonds beantragt werden?  

    Um diese Hilfen möglichst schnell und unbürokratisch zu ermöglichen, ist eine kurze Schilderung der besonderen Situation und des daraus resultierenden finanziellen Bedarfs, sowie eine pädagogische Einschätzung des Sachverhaltes in schriftlicher Form bei den zuständigen Mitarbeiterinnen des Jugendamtes einzureichen. Dabei sollte bereits eine mögliche Eigenbeteiligung der Eltern oder sonstiger Bezugspersonen geprüft, und ein Vorschlag für die Zahlungsabwicklung enthalten sein. Hierbei wird Wert darauf gelegt, dass die Auszahlung der Zuwendung in der Regel an die antragstellende Einrichtung/Institution erfolgt, die die zweckgebundene Verwendung sicherstellt und notwendige Belege einreicht. Andere Ansprüche auf Leistungen auf gesetzlicher Grundlage sind im Vorfeld auszuschließen (Sozialleistungsgesetze, andere Gesetze, Bildungs- und Teilhabepaket).


  • Ansprechpartnerinnen

    Der Kinderhilfsfonds ist nicht Bestandteil des städtischen Haushaltes. Über die Verwendung und Weiterleitung der Spendenmittel wird von zwei Fachkräften des Jugendamtes, Frau Claudia Hey (Beistandschaften/Vormundschaften) und Frau Sabine Moser (Jugendpflege/Jugendarbeit), entschieden.

    Sollten Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit Situationen bekannt werden, in denen durch eine Unterstützung aus dem Hilfsfonds zum Wohl des Kindes beigetragen werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die beiden Mitarbeiterinnen.

  • Sie möchten den Kinderhilfsfonds finanziell unterstützen?  

    Dann können Sie einmalig oder gerne auch regelmäßig für unseren Kinderhilfsfonds spenden!

    Bitte nutzen Sie dazu folgende Bankverbindungen in Idar-Oberstein:

    Kreissparkasse Birkenfeld
    IBAN DE30 5625 0030 0000 0008 25
    BIC BILADE55XXX

    Volksbank Hunsrück-Nahe eG
    IBAN DE81 5606 1472 0006 7169 58
    BIC GENODED1KHK

    Bitte geben Sie als Verwendungszweck "36310.3791002 – Kinderhilfsfonds" an.

    Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

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