Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl
Leistungsbeschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des alten Fahrzeugsscheins ist die Erteilung einer (neuen) Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bei der Polizei abgegebene Diebstahlsanzeige oder Verlusterklärung, im Einzelfall Versicherung an Eides statt
Spezielle Hinweise für - Stadt Idar-ObersteinErsatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis
- ggf. Diebstahlanzeige von der Polizei
- oder bei Verlust die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung persönlich durch denjenigen, der das Dokument verloren hat bei der Zulassungsbehörde
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag auf Ersatzausstellung der Dokumente stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich)
Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Personalausweis
- gültiger TÜV-Nachweis
- ggf. Diebstahlanzeige von der Polizei
- oder bei Verlust die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung persönlich durch denjenigen, der das Dokument verloren hat bei der Zulassungsbehörde
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag auf Ersatzausstellung der Dokumente stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich)
Verlust/Diebstahl von Kennzeichen:
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- ggf. Diebstahlanzeige von der Polizei
- oder bei Verlust die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung persönlich durch denjenigen, der das Dokument verloren hat bei der Zulassungsbehörde
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag auf Ersatzausstellung der Dokumente stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich)
Bei Bedarf sind weitere Unterlagen vorzulegen (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Zolls bei Fahrzeugen aus Nicht- EU Ländern).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Da ein Nebeneinander von neuer Zulassungsbescheinigung Teil I und altem Fahrzeugbrief nicht zulässig ist, muss anstelle des alten Fahrzeugbriefs auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren.
Falls das verloren gegangene Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder aufgefunden wird, sind Sie verpflichtet, das alte Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.
Zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sind bei Firmen nur die Personen berechtigt, die nach den für die jeweilige Rechtsform geltenden Vorschriften (BGB, HGB, AG etc.) die Firma rechtswirksam vertreten dürfen. Neben dem / den Geschäftsführer(n), Gesellschafter(n), Vorstandsmitglied(ern) können dies auch Personen sein, denen Prokura erteilt worden ist.