Ruhender Verkehr

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Die Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Für weitere Informationen fragen Sie Ihre zuständige Verwaltung.



    Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

    Wählen Sie dort "A - Z" aus anschließend "Bußgeldkatalog"

    An wen muss ich mich wenden?
    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

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