Genehmigungsfreie Bauvorhaben

  • Leistungsbeschreibung

    Gemäß § 62 der Landesbauordnung sind verschiedene Bauvorhaben genehmigungsfrei. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch genehmigungsfreie Bauvorhaben die baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten müssen. Wir empfehlen Ihnen daher, auch vor der Durchführung von genehmigungsfreien Bauvorhaben mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde insbesondere hinsichtlich evtl. örtlicher Bauvorschriften in Bebauungsplänen Rücksprache zu nehmen.  Auch für Zweifelsfragen z.B. über einzuhaltende Grenzabstände oder zulässige Längen- und Höhenmaße an der Grenze stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen bei der Bauaufsichtsbehörde gerne zur Verfügung. Erfahrungsgemäß können oft Nachbarstreitigkeiten durch eine rechtzeitige und umfassende Information vermieden werden. Beratungen bis zu 15 Minuten Zeitdauer und einfache Auskünfte sind gebührenfrei. 

     

    Genehmigungsfreie Vorhaben (§ 62 der Landesbauordnung –LbauO-)

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  • Allgemein

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