Wohnungsbauförderung

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 1. September 2006 ("Föderalismusreform") ist die soziale Wohnraumförderung in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder übergegangen. Soweit das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) des Bundes nicht durch landesrechtliche Regelungen ersetzt wird, bleibt es weiterhin gültig.

    In Rheinland-Pfalz gilt zwischenzeitlich das Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFg) vom 22.11.2013.

    Umfangreiche Auskunft über aktuelle Förderprogramme von Bund und Ländern sowie Finanzierungsmöglichkeiten erhalten sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (Förderdatenbank)

    Siehe auch:

     

    Allgemeine Informationen zur Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz: http://www.isb.rlp.de


    Auskünfte erteilen auch die örtlichen Kommunalverwaltungen.

    An wen muss ich mich wenden?
    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

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