Straßenreinigungsgebühren

  • Leistungsbeschreibung

    Diese Gebühr wird zur Deckung der Kosten für die von der Stadt durchzuführende Straßenreinigung erhoben.

    Die Vorgaben hierzu sind in der Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsgebührensatzung geregelt. Die Anlage zur Straßenreinigungssatzung beinhaltet, entsprechend ihrer Reinigungsklassen, die von der Stadt zu reinigenden Straßen.

    Gebührenschuldner ist/sind grundsätzlich der/die Grundstückseigentümer.

    Die Gebührensätze werden in der Haushaltssatzung festgesetzt. Zur Zeit betragen sie für die Reinigungsklasse

    • (einmalige Reinigung in der Woche)
      je Meter Straßenfrontlänge 0,93 EUR / Jahr
    • (zweimalige Reinigung in der Woche)
      je Meter Straßenfrontlänge 1,86 EUR / Jahr
    • (siebenmalige Reinigung in der Woche)
      je Meter Straßenfrontlänge 35,00 EUR / Jahr

    Hinweis:
    Bei der Kämmerei erfolgt lediglich die Veranlagung der Straßenreinigungsgebühr. Für Rückfragen bezüglich der Durchführung der Straßenreinigung wenden Sie sich bitte an unsere Bauverwaltung bzw. den Städtischen Baubetriebshof.


Zuständige Abteilungen

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  • Allgemein

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