Straßenreinigung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Idar-Oberstein

    Wer muss reinigen?
    In ihrer Satzung vom 11.04.1988 in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadt Idar-Oberstein die Zuständigkeit für die Straßenreinigung auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke übertragen.

    Was ist zu reinigen?
    Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Gehwege und der Fahrbahn bis zur Fahrbahnmitte.

    Gibt es Ausnahmen von der Reinigungspflicht?
    Die Straßenreinigungssatzung legt 3 Reinigungsklassen fest, in die verschiedene Straßen mit unterschiedlichem Verkehrsaufkommen eingruppiert sind. Für diese Straßen übernimmt die Stadt die Reinigung für die Fahrbahn und befreit die Grundstückseigentümer von Ihrer Reinigungspflicht. Die Reinigung der Gehwege obliegt jedoch weiterhin den Eigentümern mit Ausnahme der Fußgängerzonen Oberstein und Idar, hier reinigt die Stadt allein. Hierfür erhebt die Stadt eine Gebühr.

    Wie errechnet sich die Straßenreinigungsgebühr?
    Die Höhe der Gebühr richtet sich zum Einen nach der Reinigungsklasse in die die Straße eingruppiert ist, d. h. wöchentlich einmalige, zweimalige oder tägliche Reinigung. Zum anderen nach der Frontmeterlänge des Grundstücks. Der Stadtrat legt die Gebührensätze für die Reinigung in der Haushaltssatzung fest.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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