Behinderte Kinder und Jugendliche in der Schule

  • Leistungsbeschreibung

    Im rheinland-pfälzischen Schulgesetz (SchulG) vom 30.3.2004 ist das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Kinder und Jugendlicher verankert: Dies bedeutet, dass behinderte Schülerinnen und Schüler grundsätzlich gemeinsam mit nicht behinderten Schülerinnen und Schülern die gleichen Schulen besuchen sollen, wenn hierfür die sächlichen, räumlichen, personellen und organisatorischen Bedingungen vorhanden sind.

    Bei der Gestaltung des Unterrichts und auch bei der Leistungsfeststellung und –beurteilung ist den besonderen Belangen behinderter Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen; entsprechende Regelungen sind für alle Schularten in den Schulordnungen für die einzelnen Schularten formuliert.

    Weiterführende Informationen finden Sie auf dem Landesbildungsserver. 


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

Sprache wählen