Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung

  • Leistungsbeschreibung

    Für den Bau und Betrieb einer Abwasseranlage sowie ihre wesentliche Änderung benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Diese wird in der Regel von der Einleitungserlaubnis eingeschlossen. Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.


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