Kfz: Werkstattkarte

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden. Werkstätten benötigen daher zum Einbau und zum Kalibrieren der neuen digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte. Auf der Werkstattkarte sind folgende Daten ersichtlich:

    • Name der Werkstatt
    • Anschrift der Werkstatt
    • Name/Vorname des Inhabers
    • Gültigkeitsdauer

     

    An wen muss ich mich wenden?

    Bei der Beantragung einer Werkstattkarte wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt.

     

    Bemerkungen

    Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.

     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung der Werkstattkarte durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt betragen bei der Erst- und der Folgeausstellung 30,00 EUR. Die Kosten für die Erstellung der Werkstattkarte durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) betragen 15,00 EUR. Eine Bestellung der Werkstattkarte beim Kraftfahrtbundesamt erfolgt erst, wenn die vollständigen Antragsunterlagen und der Zahlungseingang des Gesamtbetrages auf dem Konto des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes vorliegen.

     

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