Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.

    Aufbewahrung und Versteigerung:

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Idar-Oberstein

    Für eine online Fund- oder Verlustanzeige klicken Sie bitte auf den folgenden Link

    https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.IDARO.03.01&mode=cc&cc_key=OZG_Fundsachen

    Hinweis bei Fundsachen: Der Fundgegenstand muss innerhalb von 8 Tagen bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein abgegeben werden.


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Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

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