Zahlungserleichterungen bei Ausbau- und Erschließungsbeiträgen

  • Leistungsbeschreibung


    Als Zahlungserleichterungen kommen Stundung, Ratenzahlung (beides Laufzeiten bis maximal 2 Jahre) oder Verrentung (max. 10 Jahre) in Betracht.

    Für die Gewährung einer Stundung ist ein förmlicher Antrag erforderlich.

    Dieser wird von vielen Kommunen, die das rlpDirekt-Formularsystem nutzen als Online-Formular angeboten. Wechseln Sie dazu zunächst auf die gewünschte Kommune (Regionalisierung) und wählen dann den Menüpunkt "Formulare" aus


    Für Zahlungserleichterungen von Steuerforderungen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Steuern und für Zahlungserleichterungen aller anderen Forderungen Stadt wenden Sie sich bitte an Stadtkasse.





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