Rundfunkgebührenbefreiung
Leistungsbeschreibung
GEZ-Befreiung für Rentner ist möglich
Grundsätzlich müssen Rentnerinnen und Rentner die Rundfunkgebühren bezahlen. Nur weil sie Rente erhalten, sind sie nicht automatisch von der Beitragspflicht befreit. Interessant wird es für Sie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Rente auch noch Sozialleistungen empfangen. Dann können Sie eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen.
Dabei gilt laut ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, dass Sie eine der folgenden Leistungen empfangen müssen, um sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen zu können:
- Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG -> Befreiungsgrund 407