Alters- und Ehejubiläen

  • Leistungsbeschreibung

    Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:

    • zum 60-jährigen Ehejubiläum,
    • zum 65-jährigen Ehejubiläum,
    • zum 70-jährigen Ehejubiläum,
    • und zum 75-jährigen Ehejubiläum
    • sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres

    durch ein Glückwunschschreiben.


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