Fahrverbot

  • Leistungsbeschreibung


    Leistungsbeschreibung

    Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und drei Monaten kommt in Betracht, wenn die (strengeren) Voraussetzungen für einen Entzug der Fahrerlaubnis nicht vorliegen. Die Verbotsfrist beginnt mit Rechtskraft des Urteils bzw. sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Nach Ablauf des von der zuständigen Behörde ausgesprochenen Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben bzw. zurückgeschickt.



  • Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

     

     


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