Das Foto zeigt zwei an einem Balkon installierten Balkon-PV-Anlagen.

Förderprogramm "steckerfertige Balkon-PV-anlagen"

Aus Mitteln des kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI)  des Landes Rheinland-Pfalz fördert die Stadt Idar-Oberstein die Anschaffung von „steckerfertigen Balkon-PV-Anlagen“ von privaten Haushalten. Ziel der Förderung ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien im Stadtgebiet weiter auszubauen, dabei die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

  • Allgemeine Förderbedingungen

    • Fördergebiet ist das Stadtgebiet Idar-Oberstein.
    • Pro Haushalt ist die Förderung einer Anlage möglich.
    • Die Nutzungsdauer für eine geförderte Anlage beträgt 5 Jahre.
    • Für den erzeugten Balkon-PV-Strom darf keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden.
  • Technische Bedingungen für eine „steckerfertige Balkon-PV-Anlage“

    • Diese besteht aus einem oder zwei Solarmodul/en und einem Wechselrichter.
    • Der Wechselrichter hat eine max. zulässige Wechselrichter-Einspeiseleistung von bis zu 600 Watt, bei geänderter Gesetzeslage von bis zu 800 Watt und entspricht den einschlägigen nationalen und internationalen Normen.
    • Es wird empfohlen, für das Gerät die Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie DGS 0001:2019-10 zugrunde zu legen.
    • Die „steckerfertige Balkon-PV-Anlage“ muss im Marktstammdatenregister angemeldet sein.
    • Alle Anlagenteile der „steckerfertigen Balkon-PV-Anlagen“ sind fachgerecht zu installieren bzw. installieren zu lassen.
  • Art und Höhe des Förderzuschusses

    • Je Haushalt kann einmalig ein Pauschalzuschuss gewährt werden und zwar 
      • 75 € für ein Gerät mit einem Solarmodul und Wechselrichter (250-600 bzw. -800 Watt)
      • 150 € für ein Gerät mit zwei Solarmodulen und Wechselrichter (bis 600 bzw. 800 Watt)
    • Der städtische Zuschuss kann mit anderen Förderungen kombiniert werden. Die Summe der kombinierten Fördermittel darf die Summe der förderfähigen Anschaffungsausgaben nicht übersteigen.
    • Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht. Die Verwaltung entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ist der Fördertopf ausgeschöpft wird das Programm geschlossen.
    • Antragsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet, für deren privaten Haushalt die Anlage angeschafft werden soll.
  • Antragstellung / Verfahrensablauf

    • Erst Antrag stellen, dann den Förderbescheid abwarten, anschließend Balkon-PV-Anlage verbindlich kaufen. Denn, das Datum der Auftragserteilung oder des Kaufvertrages darf nicht vor dem Datum der Förderzusage liegen!
    • Vor der Antragsstellung ist bei Bedarf einzuholen:
      • Für Denkmäler: eine Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Birkenfeld
      • Für Mietwohnung oder -haus: Einverständniserklärung der Eigentümer/in
        (ist von den Antragstellern während der Haltedauer aufzubewahren)
    • Antragsformular herunterladen (siehe "Förderrichtline, Formulare und weiterführende Informationen), ausfüllen und unterschrieben elektronisch per E-Mail an balkon-pv@idar-oberstein.de
    • Die Reihenfolge der vollständig eingehenden Anträge entscheidet über die Reihenfolge der Zuschussgewährung.
    • Sie haben ihren Förderbescheid erhalten: Nach Erteilung des Bescheides haben die Antragssteller 6 Monate Zeit, ihre „steckerfertige Balkon-PV-Anlage“ zu erwerben, zu installieren, in Betrieb zu nehmen und den Antrag auf Auszahlung einzureichen.
  • Auszahlung des Förderzuschusses

    Zur Auszahlung des Förderzuschusses sind folgende Unterlagen per E-Mail an balkon-pv@idar-oberstein.de einzureichen:

    • Das ausgefüllte und unterschriebene Auszahlungsformular (siehe "Förderrichtline, Formulare und weiterführende Informationen) 
    • Rechnung über den Kauf der „steckerfertigen Balkon-PV-Anlage“
    • Zahlungsnachweis (Kontoauszug über die Begleichung der Rechnung)
    • Nachweis über die Registrierung im Marktstammdatenregister
      (Hilfetext zur Registrierung / Hilfevideo zur Registrierung)
    • Foto(s) der installierten „steckerfertigen Balkon-PV-Anlage“
  • Pflichten und Nachprüfung

    • Die Antragsteller verpflichten sich, die geförderte Balkon-PV-Anlage mindestens bis zum Ende der Haltedauer von 5 Jahren im Stadtgebiet Idar-Oberstein zu nutzen.
    • Die Stadtverwaltung ist berechtigt, die Mittelverwendung durch eine Besichtigung vor Ort und/oder anhand der Originalbelege (Aufbewahrungsfrist = Haltedauer) zu prüfen.
  • Laufzeit des Förderprogramms

    • Die Laufzeit des Förderprogrammes beginnt mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie und endet, sobald die zur Verfügung gestellten Mittel ausgeschöpft sind.
    • Letztmögliches Datum einer möglichen Antragsstellung ist der 30.09.2025, sofern dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
  • Förderrichtline, Formulare und weiterführende Informationen


    Sichere Übermittlung der Unterlagen:
    Zum Senden der Unterlagen per E-Mail an balkon-pv@idar-oberstein.de nutzen Sie bitte unsere datenschutzkonformen Datenaustauschdienst Cryptshare

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

Sprache wählen