Förderprogramm "steckerfertige Balkon-PV-anlagen"
Aus Mitteln des kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz fördert die Stadt Idar-Oberstein die Anschaffung von „steckerfertigen Balkon-PV-Anlagen“ von privaten Haushalten. Ziel der Förderung ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien im Stadtgebiet weiter auszubauen, dabei die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Allgemeine Förderbedingungen
- Fördergebiet ist das Stadtgebiet Idar-Oberstein.
- Pro Haushalt ist die Förderung einer Anlage möglich.
- Die Nutzungsdauer für eine geförderte Anlage beträgt 5 Jahre.
- Für den erzeugten Balkon-PV-Strom darf keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen werden.
Technische Bedingungen für eine „steckerfertige Balkon-PV-Anlage“
- Diese besteht aus einem oder zwei Solarmodul/en und einem Wechselrichter.
- Der Wechselrichter hat eine max. zulässige Wechselrichter-Einspeiseleistung von bis zu 600 Watt, bei geänderter Gesetzeslage von bis zu 800 Watt und entspricht den einschlägigen nationalen und internationalen Normen.
- Es wird empfohlen, für das Gerät die Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie DGS 0001:2019-10 zugrunde zu legen.
- Die „steckerfertige Balkon-PV-Anlage“ muss im Marktstammdatenregister angemeldet sein.
- Alle Anlagenteile der „steckerfertigen Balkon-PV-Anlagen“ sind fachgerecht zu installieren bzw. installieren zu lassen.
Art und Höhe des Förderzuschusses
- Je Haushalt kann einmalig ein Pauschalzuschuss gewährt werden und zwar
- 75 € für ein Gerät mit einem Solarmodul und Wechselrichter (250-600 bzw. -800 Watt)
- 150 € für ein Gerät mit zwei Solarmodulen und Wechselrichter (bis 600 bzw. 800 Watt)
- Der städtische Zuschuss kann mit anderen Förderungen kombiniert werden. Die Summe der kombinierten Fördermittel darf die Summe der förderfähigen Anschaffungsausgaben nicht übersteigen.
- Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht. Die Verwaltung entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ist der Fördertopf ausgeschöpft wird das Programm geschlossen.
- Antragsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet, für deren privaten Haushalt die Anlage angeschafft werden soll.
- Je Haushalt kann einmalig ein Pauschalzuschuss gewährt werden und zwar
Antragstellung / Verfahrensablauf
- Erst Antrag stellen, dann den Förderbescheid abwarten, anschließend Balkon-PV-Anlage verbindlich kaufen. Denn, das Datum der Auftragserteilung oder des Kaufvertrages darf nicht vor dem Datum der Förderzusage liegen!
- Vor der Antragsstellung ist bei Bedarf einzuholen:
- Für Denkmäler: eine Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Birkenfeld
- Für Mietwohnung oder -haus: Einverständniserklärung der Eigentümer/in
(ist von den Antragstellern während der Haltedauer aufzubewahren)
- Antragsformular herunterladen (siehe "Förderrichtline, Formulare und weiterführende Informationen), ausfüllen und unterschrieben elektronisch per E-Mail an balkon-pv@idar-oberstein.de
- Die Reihenfolge der vollständig eingehenden Anträge entscheidet über die Reihenfolge der Zuschussgewährung.
- Sie haben ihren Förderbescheid erhalten: Nach Erteilung des Bescheides haben die Antragssteller 6 Monate Zeit, ihre „steckerfertige Balkon-PV-Anlage“ zu erwerben, zu installieren, in Betrieb zu nehmen und den Antrag auf Auszahlung einzureichen.
Auszahlung des Förderzuschusses
Zur Auszahlung des Förderzuschusses sind folgende Unterlagen per E-Mail an balkon-pv@idar-oberstein.de einzureichen:
- Das ausgefüllte und unterschriebene Auszahlungsformular (siehe "Förderrichtline, Formulare und weiterführende Informationen)
- Rechnung über den Kauf der „steckerfertigen Balkon-PV-Anlage“
- Zahlungsnachweis (Kontoauszug über die Begleichung der Rechnung)
- Nachweis über die Registrierung im Marktstammdatenregister
(Hilfetext zur Registrierung / Hilfevideo zur Registrierung)
- Foto(s) der installierten „steckerfertigen Balkon-PV-Anlage“
Pflichten und Nachprüfung
- Die Antragsteller verpflichten sich, die geförderte Balkon-PV-Anlage mindestens bis zum Ende der Haltedauer von 5 Jahren im Stadtgebiet Idar-Oberstein zu nutzen.
- Die Stadtverwaltung ist berechtigt, die Mittelverwendung durch eine Besichtigung vor Ort und/oder anhand der Originalbelege (Aufbewahrungsfrist = Haltedauer) zu prüfen.
Laufzeit des Förderprogramms
- Die Laufzeit des Förderprogrammes beginnt mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie und endet, sobald die zur Verfügung gestellten Mittel ausgeschöpft sind.
- Letztmögliches Datum einer möglichen Antragsstellung ist der 30.09.2025, sofern dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Förderrichtline, Formulare und weiterführende Informationen
Sichere Übermittlung der Unterlagen:
Zum Senden der Unterlagen per E-Mail an balkon-pv@idar-oberstein.de nutzen Sie bitte unsere datenschutzkonformen Datenaustauschdienst Cryptshare.