Rotes Fahrzeugkennzeichen (07er-Kennzeichen) für an Veranstaltungen teilnehmende Oldtimer beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug an einer Veranstaltung teilnehmen, bei der die Präsentation und Pflege historischer Fahrzeuge im Mittelpunkt steht, können Sie für Ihren Oldtimer ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. Eine Betriebserlaubnis und eine Zulassung für das Fahrzeug sind nicht nötig. Auch für folgende Fälle können Sie das rote Oldtimerkennzeichen verwenden:

    • Probe- und Überführungsfahrten,
    • Werkstattbesuche und
    • Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung.

    Das rote Oldtimerkennzeichen stellt somit eine Alternative zum H-Kennzeichen für die oben genannten besonderen Anlässe dar. Alltagsfahrten sind mit dem Kennzeichen nicht erlaubt.

    Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungskennzeichen und einer Erkennungsnummer, die immer mit "07" beginnt. Das rote Oldtimerkennzeichen ist ein Wechselkennzeichen. Das bedeutet, Sie können mit einem Kennzeichen mehrere historische Fahrzeuge zulassen und abwechselnd fahren. Sie dürfen allerdings nicht mehrere Fahrzeuge gleichzeitig nutzen.

    Sie erhalten zusätzlich zu dem roten Oldtimerkennzeichen ein Fahrzeugscheinheft. Dieses müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen. Über alle Fahrten müssen Sie fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtennachweisbuch führen. Sie müssen Folgendes notieren:

    • Tag der Fahrt, deren Beginn und Ende,
    • die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer (Name, Vorname) mit Anschrift,
    • Art und der Hersteller des Fahrzeuges,
    • die Fahrgestellnummer und
    • die Fahrtstrecke.

    Die Eintragungen können Sie nach den Fahrten vornehmen. Das Fahrtennachweisbuch müssen Sie nicht mitführen.

  • Zuständige Stelle

    Zulassungsbehörden der Kreisverwaltungen bzw. der Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

    Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Für die Teilnahme an Oldtimer-Ausstellungen können Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter für ihr Fahrzeug ein rotes Oldtimerkennzeichen (07er-Kennzeichen) beantragen
    • Betriebserlaubnis oder Zulassung wird nicht benötigt
    • Das rotes Oldtimerkennzeichen ermöglicht auch folgende Fahrten:
      • Probefahrten
      • Überführungsfahrten
      • Werkstattfahrten
      • Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung
    • Fahrzeughalterin oder -halter erhält neben dem Kennzeichen auch ein Fahrzeugscheinheft, welches sie oder er bei jeder Fahrt mit sich führen muss
    • Führen eines Fahrtennachweisbuches ist verpflichtend
  • Urheber

  • Typisierung

    3
  • Status Bibliothekseintrag

    6

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