Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als ein Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, der ehemalige Fahrzeugschein. Diese müssen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer daher immer bei der Fahrt mitführen.
Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen bei:
- Verlust
- Diebstahl
- Unleserlichkeit
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren oder sie zerstört wurde, geben Sie eine Erklärung an Eides statt ab, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.
Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen persönlich zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle gehen. Bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments dürfen Sie mit Ihrem zugelassenen Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Teaser
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Zulassungsbehörden der Kreisverwaltungen bzw. Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen und kreisfreien Städte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
- bei Verlust: Verlusterklärung mit Versicherung an Eides statt
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
- vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
gegebenenfalls:
- bei Vertretung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder auf, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.
Kurztext
- Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
- Zulassungsbescheinigung Teil I muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
-
ein Ersatzdokument muss beantragt werden bei
- Verlust
- Diebstahl
- Unleserlichkeit
- bei Diebstahl muss zusätzlich Anzeige bei Polizei erfolgen
- das Auto darf nicht genutzt werden, bis Ersatzdokument ausgestellt ist
- Ersatz muss persönlich beantragt werden und ist mit Gebühren verbunden
- zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
3Status Bibliothekseintrag
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