Bebauungsplan
Leistungsbeschreibung
Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.
In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Spezielle Hinweise für - Stadt Idar-ObersteinBebauungspläne und der Flächennutzungsplan können auf dem städtischen GIS-Portal eingesehen und heruntergeladen werden. Das Portal ist aufrufbar unter
https://gis-extern.idar-oberstein.de/
Eine Anleitung und auch eine Sofort-Hilfe für Bebauungspläne stehen Ihnen hier zum Download bereit:
Veröffentlichung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan We-20 "Pfarracker“ - 1. Änderung
Bebauungsplan O-46 "Revitalisierung Hohl-Kaserne“
Bebauungsplan Na-20 "Hinter Geller"
Bebauungsplan Gö-21 "Erweiterung Klinikum"- Planurkunde
- Textfestsetzungen - Satzung
- Begründung
- Geotechnischer Bericht
- Luftfahrttechnisches Gutachten
- Schalttechnische Untersuchung
- Siedlungswasserwirtschaftlicher Planungsbeitrag
- spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Umweltbericht
- zusammenfassende Erklärung
Bebauungsplan I-44 "Börsenparkplatz"