Leasingbriefauskunft beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Zulassung eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs schickt Ihr Kredit- oder Leasinggeber normalerweise den Fahrzeugbrief direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang des Dokuments kann in der Behörde eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.

    Sie können bei Ihrer Zulassungsbehörde Auskunft darüber beantragen, ob der Fahrzeugbrief dort bereits eingegangen ist.

  • Rechtsgrundlage

    Kommunale Regelungen

  • Kurztext

    • Für die Zulassung eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs schickt der Kredit- oder Leasinggeber im Regelfall den Fahrzeugbrief direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang des Dokuments kann in der Behörde eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.
    • Bei der Zulassungsbehörde kann Auskunft darüber beantragt werden, ob der Fahrzeugbrief dort bereits eingegangen ist.
  • Typisierung

    5

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