Wohnortänderung im Reisepass beantragen
Leistungsbeschreibung
In Ihrem Reisepass wird nur der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss nur geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert.
Sie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.
Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.
Teaser
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen
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An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Meldebehörde beziehungsweise die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat).
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Gabriele Becker
- Frau Silke Borchers
- Frau Silke Damde
- Frau Ilka Endres
- Frau Sandra Flottrong
- Frau Angelika Lamberti
- Frau Rebecca Lichtenberger
- Frau Stefanie McMillan
- Frau Susanne Mittnacht
- Frau Kerstin Nachtigall
- Frau Stephanie Rollinger
- Herr Andreas Schmidt
- Frau Kerstin Schnur
- Frau Anastasia Weber-Schüßler
- Frau Sarah Weckmüller
- Frau Isabelle Wichter
- Frau Monique Zillig