Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Teaser
Voraussetzungen
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Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Gabriele Becker
- Frau Silke Borchers
- Frau Silke Damde
- Frau Ilka Endres
- Frau Sandra Flottrong
- Frau Angelika Lamberti
- Frau Rebecca Lichtenberger
- Frau Stefanie McMillan
- Frau Susanne Mittnacht
- Frau Kerstin Nachtigall
- Frau Stephanie Rollinger
- Herr Andreas Schmidt
- Frau Kerstin Schnur
- Frau Anastasia Weber-Schüßler
- Frau Sarah Weckmüller
- Frau Monique Zillig