Jugendamt

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    Leistungsbeschreibung

    Der Aufgabenkatalog eines Jugendamtes ergibt sich aus den allgemeinen Zielen der Jugendhilfe (s . § 1 Abs. 3 SGB VIII). Als öffentlicher Jugendhilfeträger ( ?Jugendhilfe) ist das örtliche Jugendamt für die Vergabe von Leistungen im Sinne des 2. Kapitels des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) und für die sogenannten "anderen Aufgaben der Jugendhilfe" (Drittes Kapitel SGB VIII) zuständig.


    Weitergehende Informationen zu Aufgaben, Zielen und Strukturen erhalten Sie hier:

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    Informationen erhalten Sie unmittelbar aus dem Informationssystem des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)

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    • Kreisverwaltung
    • Stadtverwaltung mit Jugendamt

Zuständige Abteilungen

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